KoaV.40 QuellenTKÜ
- "Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen‐TKÜ." (3662)
- "Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben." (3662)
- "Transparenz und effektive Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Parlament werden wir sicherstellen." (3663)
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Last update: 2022-01-03 13:18:41
By: Winfried Veil
Created at: 2021-11-29 09:18:37