D.112 Nachricht
§ 2 II Nr. 4 TTDSG
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
[...]
„Nachricht“ jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen Telekommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird; davon ausgenommen sind Informationen, die als Teil eines Rundfunkdienstes über ein öffentliches Telekommunikationsnetz an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden, soweit die Informationen nicht mit dem identifizierbaren Nutzer, der sie erhält, in Verbindung gebracht werden können.
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Last update: 2021-12-14 10:06:02
By: Winfried Veil
Created at: 2021-12-14 10:04:35