D.111 Nutzungsdaten
§ 2 II Nr. 3 TTDSG
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
[...]
"Nutzungsdaten" die personenbezogenen Daten eines Nutzers von Telemedien, deren Verarbeitung erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen; dazu gehören insbesondere
a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
b) Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.
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Last update: 2021-12-14 10:05:52
By: Winfried Veil
Created at: 2021-12-14 10:02:50