S.27 Trade and Business Secret
§ 2 Nr. 1 GeschGehG:
"Geschäftsgeheimnis" ist eine Information
a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind u.a. geschützt durch:
- GeschGehG
- § 30 BVwVfG
- § 9 I 1 Nr. 3 UIG
- §§ 203 I/II und 353b StGB
- § 30 II Nr. 2 AO
- § 35 IV SGB I
- § 67 II 2 SGB X
- § 93 I 3 AktG
- § 323 I 2 HGB
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Last update: 2021-09-10 08:12:00
By: Winfried Veil
Created at: 2021-09-05 11:13:46