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KoaV.44 Digital Services Act

 

Verhandlung des Digital Services Acts (DSA) auf EU-Ebene. Nach Verabschiedung durch die EU Umsetzung und Anpassung des deutschen Rechts an die Vorgaben des DSA.

 

Der DSA war im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden und wird seitdem auf EU-Ebene verhandelt.

 

Der DSA sieht Verhaltensregeln für digitale Dienste vor. Dazu gehören:

 

  • Vermittlungsdienste, die über ein Infrastruktur-Netz verfügen: Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, darunter:
  • Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, darunter:
  • Online-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen, wie Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen.
  • Sehr große Online-Plattformen bergen besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft. Für Plattformen, die mehr als 10 % der 450 Millionen Verbraucher/innen in Europa erreichen, sind besondere Vorschriften vorgesehen.

 

Nähere Informationen hier.

Authors
Winfried Veil
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Last update: 2022-01-11 11:36:31
By: Winfried Veil
Created at: 2022-01-11 09:53:17