Right to guarantee the confidentiality and integrity of information technology systems
Dieses Grundrecht (umgangssprachlich auch als IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre bezeichnet) ist ein in Deutschland geltendes Grundrecht, welches vornehmlich dem Schutz von persönlichen Daten dient, die in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden. Dieses Recht wird im Grundgesetz nicht eigens genannt, sondern wurde als spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 2008 durch das Bundesverfassungsgericht derart formuliert bzw. aus vorhandenen Grundrechtsbestimmungen abgeleitet.
Das Grundrecht ist subsidiär und tritt insbesondere gegenüber dem Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zurück. Es kommt also nur als „Auffanggrundrecht“ zur Anwendung, um Schutzlücken zu schließen.
(Quelle: Wikipedia unter Bezugnahmen auf Bundesverfassungsgericht, 2008)