S.23 Auditors' Secrecy
§ 43 I Wirtschaftsprüferordnung:
"Berufsangehörige haben ihren Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Sie haben sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten."
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Last update: 2021-09-05 12:22:42
By: Winfried Veil
Created at: 2021-09-05 10:56:52